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Leitfaden für Händler: Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab Juni 2025

Verpflichtende Barrierefreiheit von Online-Shops ab Juni 2025

Leitfaden für Händler: Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und stellt eine bedeutende Veränderung für den E-Commerce dar. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen – einschließlich Online-Shops – für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich zu machen. Als Händler:in solltest du die Anforderungen frühzeitig umsetzen, um rechtliche Konsequenzen und mögliche Umsatzeinbußen zu vermeiden.


1. Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Es betrifft:

  • Produkte wie Hard- und Software.
  • Dienstleistungen, insbesondere E-Commerce-Plattformen, Online-Shops und Apps.

Betroffen sind alle Händler:innen, die digitale Dienstleistungen für Endverbraucher:innen (B2C) anbieten. Ausgenommen sind:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
  • Händler:innen ohne direkten B2C-Verkauf (z. B. reine B2B-Dienste).

2. Pflichten für Händler:innen

Das Gesetz verpflichtet dich dazu, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie den barrierefreien Anforderungen entsprechen. Folgendes musst du beachten:

a) Technische Anforderungen

  1. Barrierefreie Navigation: Deine Website oder App muss so gestaltet sein, dass sie leicht zugänglich ist. Dazu zählen:
    • Klare und logische Menüführung.
    • Verzicht auf versteckte oder schwer zugängliche Inhalte.
  2. Kompatibilität mit assistiven Technologien:
    • Screenreader-Kompatibilität.
    • Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
    • Fokussteuerung (Nutzer:innen müssen die Seite nur mit der Tastatur navigieren können).

b) Inhaltliche Anforderungen

  • Texte und Sprache:
    • Einfache und klare Sprache.
    • Verzicht auf Fachbegriffe oder komplizierte Satzstrukturen, sofern nicht notwendig.
  • Alternativen für multimediale Inhalte:
    • Videos müssen Untertitel oder Audiodeskriptionen enthalten.
    • Audiodateien benötigen Transkripte.

c) Technische Standards

  • Websites und Apps müssen den internationalen WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) mindestens auf Stufe AA entsprechen.

3. Schritte zur Umsetzung

Um die Anforderungen rechtzeitig umzusetzen, solltest du folgende Schritte unternehmen:

Schritt 1: Analyse und Audit

  • Führe eine Barrierefreiheitsprüfung deiner bestehenden Website oder App durch. Tools wie WAVE oder Axe können technische Defizite identifizieren.
  • Lasse eine rechtliche Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass dein Angebot den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Schritt 2: Maßnahmenkatalog erstellen

  • Inhaltlich: Überarbeite Texte, multimediale Inhalte und Navigationselemente.
  • Technisch: Implementiere WCAG-Standards und teste die Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Schritt 3: Zusammenarbeit mit Expert:innen

  • Ziehe Entwickler:innen, Designer:innen und Accessibility-Expert:innen hinzu, um die Änderungen professionell umzusetzen.

Schritt 4: Schulung des Teams

  • Sensibilisiere dein Team für Barrierefreiheit. Mitarbeitende sollten die Bedeutung und Nutzung barrierefreier Inhalte verstehen.

Schritt 5: Kontinuierliche Überprüfung

  • Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess. Stelle sicher, dass neue Inhalte ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.

4. Zeitplan und Übergangsfristen

  • Juni 2025: Das Gesetz tritt vollständig in Kraft. Bis dahin müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.
  • Bis 2030: Übergangsfrist für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen.

5. Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen das BFSG können erhebliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes.
  • Schadenersatzansprüche: Betroffene Personen können bei Diskriminierung klagen.
  • Rufschädigung: Nicht barrierefreie Angebote können zu Imageschäden führen.

6. Vorteile der Barrierefreiheit für Händler:innen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Behinderungen.
  • Verbesserung der Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist oft auch für andere Nutzer:innen (z. B. ältere Menschen) einfacher zu bedienen.
  • Positive Markenwahrnehmung: Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliche Verantwortung.

7. Fazit: Jetzt handeln!

Das BFSG stellt hohe Anforderungen, aber auch eine Chance dar, dein Angebot inklusiver und moderner zu gestalten. Beginne frühzeitig mit der Umsetzung, um fristgerecht vorbereitet zu sein und deinen Online-Shop zukunftsfähig zu machen.

Tipp: Nutze professionelle Tools und ziehe Expert:innen hinzu, um sicherzustellen, dass dein Online-Shop den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch deine Marktposition.

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Der BuVeC – Bundesverband eCommerce e.V. (buvec) ist ein Branchenverband, der die Interessen von Unternehmen im Onlinehandel vertritt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den E-Commerce mitzugestalten und zu unterstützen.

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