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Welche neuen Gesetze gibt es 2025 für den Onlinehandel?

Neue Gesetze für den Onlinehandel 2025

Welche neuen Gesetze gibt es 2025 für den Onlinehandel?

Bitte beachte, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen ständig weiterentwickeln und sich geplante Gesetze bis zum Inkrafttreten noch ändern können. Stand jetzt (mit Kenntnisstand 2023) sind für den Onlinehandel insbesondere folgende (geplante) oder bereits verabschiedete Neuerungen relevant, die voraussichtlich bis 2025 wirksam werden oder sich weiterentwickeln:

  1. Digital Services Act (DSA)
  • Der DSA regelt im Wesentlichen, wie Plattformen und Onlinehändler mit illegalen Inhalten, Verbraucherrechten und Transparenzpflichten umgehen müssen.
  • Bereits im Herbst 2022 in Kraft getreten, treten wichtige Bestimmungen jedoch stufenweise bis 2024/2025 in Kraft.
  • Für Onlinehändler bedeutsam sind v. a. Kennzeichnungspflichten, Meldeverfahren bei problematischen Angeboten sowie erweiterte Dokumentations- und Transparenzpflichten.
  1. Digital Markets Act (DMA)
  • Parallel zum DSA befasst sich der DMA besonders mit großen Online-Plattformen („Gatekeeper“).
  • Ziel ist es, monopolartige Strukturen zu verhindern und fairen Wettbewerb zu fördern.
  • Für kleinere Onlinehändler könnte das u. a. positiv sein, da große Plattformen bestimmte Vorgaben erfüllen müssen (z. B. bezüglich Datenzugang, Interoperabilität und diskriminierungsfreier Behandlung).
  1. Payment Services Directive 3 (PSD3)
  • Die EU könnte 2024/2025 eine aktualisierte Fassung der Zahlungsdiensterichtlinie beschließen.
  • Damit verbunden wären voraussichtlich neue Vorgaben in Bereichen wie Betrugsprävention, Datenschutz bei Zahlungen und „Open Banking“.
  • Onlinehändler sollten sich auf strengere Anforderungen an Zahlungsabwicklung und Authentifizierung einstellen.
  1. Erweiterungen im Verbraucherrecht (Omnibus-Richtlinie & Co.)
  • Die sogenannte „Omnibus-Richtlinie“ hat bereits Änderungen wie verschärfte Informationspflichten und höhere Bußgelder bei Verstößen gebracht.
  • Weitere Anpassungen können folgen, etwa verbesserte Transparenzpflichten für Preisangaben und Bewertungen, oder neue Regeln zu Rücksendung und Widerruf.
  • In Deutschland könnten sich zudem nationale Umsetzungen einzelner EU-Vorgaben bis 2025 weiter konkretisieren.
  1. Geplante KI-Gesetzgebung (AI Act)
  • Die EU arbeitet am „Artificial Intelligence Act“, der umfangreiche Regelungen zum Einsatz von KI auch im Onlinehandel vorsieht (z. B. bei Produktempfehlungen und automatisierten Kundenservices).
  • Je nach Ausgestaltung könnten Onlinehändler verpflichtet sein, KI-Anwendungen transparent zu kennzeichnen und bestimmte Risikoanalysen durchzuführen.
  1. Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz)
  • In Deutschland gilt bereits seit 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für größere Unternehmen.
  • Es ist denkbar, dass dieses Gesetz bis 2025 ausgeweitet wird und weitere Unternehmen (ggf. auch kleinere Onlinehändler) dazu verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Standards in ihren Lieferketten sicherzustellen.

Fazit

Bis 2025 werden zahlreiche europäische und nationale Regelungen die Rahmenbedingungen im Onlinehandel weiter prägen. Viele Vorgaben sind bereits beschlossen, ihre konkreten Auswirkungen entfalten sich jedoch oft erst in den kommenden Jahren. Onlinehändler sollten daher regelmäßig die Entwicklungen beobachten, um rechtzeitig notwendige Maßnahmen (z. B. Anpassungen von AGB, Checkout-Prozessen oder Datenschutzrichtlinien) umzusetzen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch Rechtsexperten oder die Einbindung eines Branchenverbands, der wichtige Informationen aufbereitet und weitergibt.

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Der BuVeC – Bundesverband eCommerce e.V. (buvec) ist ein Branchenverband, der die Interessen von Unternehmen im Onlinehandel vertritt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den E-Commerce mitzugestalten und zu unterstützen.