Leitfaden: Die AWV-Meldepflicht
Die AWV-Meldepflicht bedeutet, dass du der Deutschen Bundesbank Meldung machen musst, wenn du größere Geldbeträge ins Ausland schickst oder von dort empfängst. Gesetzlich geregelt ist das Ganze im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Meldepflicht dient dazu, den Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland zu überwachen und wirtschaftliche Daten zu erfassen. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass keine dubiosen Finanzströme unbemerkt bleiben, beispielsweise im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Steuerhinterziehung.
Für welche Zahlungen gilt die AWV-Meldepflicht?
Die Meldepflicht greift, wenn die Zahlung über 12.500 Euro hinausgeht. Dabei ist es egal, ob es sich um Überweisungen, Verrechnungsschecks oder Zahlungsdienste handelt. Auch die Währung spielt keine Rolle, es geht rein um die Höhe des Betrags und darum, dass er grenzüberschreitend ist. Das betrifft also sowohl Zahlungen aus Deutschland ins Ausland als auch Geld, das aus dem Ausland auf ein deutsches Konto eingeht.
Ausnahmen:
Nicht alles, was nach viel Geld aussieht, muss gemeldet werden. Es gibt einige wichtige Ausnahmen:
- Privatkäufe oder -verkäufe: Wenn du privat ein Auto oder Kunstwerk im Ausland kaufst oder verkaufst, ohne dass ein Unternehmen beteiligt ist, bist du von der Meldepflicht befreit.
- Familieninterne Zahlungen: Überweisungen innerhalb der Familie – z. B. Geldgeschenke von den Eltern an dich – fallen in der Regel nicht unter die Meldepflicht, solange sie keinen geschäftlichen Hintergrund haben.
- Bestimmte regelmäßige Zahlungen: Schon bekannte Überweisungen wie Gehälter oder Renten, die regelmäßig und in gleicher Höhe fließen, müssen nicht immer wieder gemeldet werden.
- Inländische Transaktionen: Überweisungen, die nur innerhalb Deutschlands laufen, sind ohnehin nicht betroffen.
Was passiert, wenn du’s nicht meldest?
Falls du die Meldepflicht missachtest, drohen Bußgelder. Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt davon ab, wie schwer der Verstoß wiegt. In manchen Fällen können sie sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Falls du wiederholt oder absichtlich keine Meldungen abgibst, könnten die Behörden sogar strafrechtliche Schritte einleiten.
Wo genau muss ich die Zahlung melden?
Die Meldung erfolgt an die Deutsche Bundesbank. Am einfachsten machst du das über das Online-Meldeportal der Deutschen Bundesbank. Dort kannst du die notwendigen Informationen zu deiner Transaktion eintragen. Du findest den Zugang hier: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/aenderungen-im-meldewesen/aenderungen-im-meldewesen-743382
Gesetzesgrundlagen:
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Dies ist die Basis für alle Regelungen zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und ermächtigt die Bundesregierung, entsprechende Verordnungen zu erlassen.
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Sie enthält die Details zu den meldepflichtigen Zahlungen und listet auch die Ausnahmen auf.
Link zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV):
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/
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