Einwurf-Einschreiben als Zustellnachweis? Neues Urteil sorgt für Klarheit!

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Einwurf-Einschreiben als Zustellnachweis? Neues Urteil sorgt für Klarheit!

Urteil: Kein sicherer Zugang bei Einwurf-Einschreiben – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der Zugang einer Kündigung oder anderer wichtiger Schreiben ist ein kritischer Punkt im Geschäftsleben. Viele Unternehmen setzen dabei auf das Einwurf-Einschreiben, um einen sicheren Zugang nachweisen zu können. Doch ein neues Urteil zeigt: Der Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus reichen nicht aus, um den Zugang einer Kündigung sicher zu beweisen.

Das Urteil und seine Hintergründe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben nicht automatisch als zugestellt gilt, wenn kein weiterer Nachweis über den tatsächlichen Einwurf in den Briefkasten des Empfängers vorliegt (BAG, Urteil v. 20.12.2024 – Az. 3-08 O 38/22).

In dem konkreten Fall hatte ein Unternehmen einer Mitarbeiterin per Einwurf-Einschreiben gekündigt. Die Mitarbeiterin bestritt jedoch, das Kündigungsschreiben jemals erhalten zu haben. Die Arbeitgeberseite konnte lediglich den Einlieferungsbeleg und den Sendungsverlauf der Deutschen Post vorlegen, aus dem hervorging, dass die Sendung zugestellt wurde. Das Gericht entschied, dass dies nicht ausreicht, um den Zugang der Kündigung zweifelsfrei zu belegen.

Warum ist dieses Urteil so brisant?

Bisher gingen viele Unternehmen davon aus, dass der Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus ausreichen, um eine Kündigung oder eine andere wichtige Mitteilung rechtssicher zuzustellen. Doch das Gericht stellt klar:

🔴 Ein Einwurf-Einschreiben ist kein sicherer Beweis für den Zugang beim Empfänger
🔴 Der Sendungsstatus ersetzt keinen Auslieferungsbeleg mit konkreten Zustellinformationen
🔴 Ohne zusätzlichen Beweis (z. B. einen Zeugen für die Zustellung) bleibt der Absender beweisfällig

Für Unternehmen bedeutet das: Eine Kündigung, eine Abmahnung oder eine Mahnung, die per Einwurf-Einschreiben versandt wird, könnte vor Gericht als nicht zugestellt gelten – mit weitreichenden Konsequenzen.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für Händler und Unternehmen?

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts betrifft nicht nur Arbeitgeber, sondern alle Unternehmen, die sich auf das Einwurf-Einschreiben als Zustellmethode verlassen. Besonders relevant ist es für Händler, die z. B. säumige Kunden mahnen oder vertragliche Kündigungen versenden.

Was bedeutet das für deine Geschäftsprozesse?

1️⃣ Kündigungen und Mahnungen sicher zustellen

  • Statt eines Einwurf-Einschreibens sollte ein Einschreiben mit Rückschein oder die Zustellung per Boten mit schriftlicher Bestätigung genutzt werden.
  • Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, kann einen gerichtlichen Zustellungsservice oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

2️⃣ Kundenzahlungen und Vertragskündigungen absichern

  • Falls du als Händler Mahnungen verschickst, solltest du überlegen, ob eine Zustellung per Fax mit Sendebericht oder eine elektronische Zustellung mit Empfangsbestätigung eine bessere Lösung ist.
  • Kündigungen von Abonnements oder Vertragsvereinbarungen sollten immer so versandt werden, dass der Zugang nachweisbar bleibt.

3️⃣ Arbeitsrechtliche Maßnahmen besser absichern

  • Arbeitgeber müssen Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige arbeitsrechtliche Mitteilungen so zustellen, dass der Zugang zweifelsfrei belegt werden kann.

Welche Alternativen gibt es zum Einwurf-Einschreiben?

🚀 Einschreiben mit Rückschein: Der Empfänger muss den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigen. Sicherer als ein einfaches Einwurf-Einschreiben.

🚀 Zustellung durch einen Boten: Ein Zeuge, der das Schreiben persönlich in den Briefkasten einwirft, kann im Streitfall aussagen.

🚀 Elektronische Zustellung mit Lesebestätigung: Viele Unternehmen setzen heute auf digitale Lösungen, wie z. B. signierte E-Mails mit Empfangsbestätigung.

🚀 Gerichtlicher Zustellungsservice: Wer auf maximale Sicherheit setzt, kann Dokumente durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Fazit: Unternehmen müssen sich absichern

Das Urteil zeigt: Einwurf-Einschreiben bieten keine hundertprozentige Sicherheit für den Zugang von Kündigungen, Mahnungen oder anderen wichtigen Schreiben. Händler und Unternehmer sollten deshalb ihre Prozesse überdenken und auf sicherere Alternativen setzen.

Wenn du sicherstellen willst, dass deine Schreiben beim Empfänger ankommen, solltest du auf alternative Zustellungsmethoden zurückgreifen. Das spart nicht nur Nerven, sondern kann im Ernstfall vor teuren Rechtsstreitigkeiten schützen.

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