Fake-Bewertungen adé! LG München stärkt deine Online-Rechte! ️

Fake-Bewertungen Urteil

Fake-Bewertungen adé! LG München stärkt deine Online-Rechte! ️

Alarmstufe Rot für Fake-Bewertungen! LG München stärkt deine Rechte als Online-Händler!

Hand aufs Herz: Wer von euch hat nicht schon mal eine ungerechtfertigte, anonyme Negativbewertung bekommen, die den hart erarbeiteten Ruf beschädigt hat? Das Landgericht München I hat jetzt ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das euch im Kampf gegen diese digitalen Schädlinge massiv unterstützt! ️

Der Fall, der alles verändert hat:

Ein renommiertes Automobilunternehmen wurde Opfer von zwei rechtswidrigen, anonymen Negativbewertungen auf einer bekannten Bewertungsplattform. Die Plattform löschte die Beiträge zwar nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gab aber nur die E-Mail-Adresse des Verfassers heraus. Das reichte natürlich nicht, um den Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen. ️‍♀️

Das Unternehmen forderte daraufhin vom E-Mail-Anbieter die vollständigen Nutzerdaten: Name, Anschrift und Geburtsdatum. Und hier kommt der Clou!

Das Urteil, das Hoffnung gibt:

Das Gericht entschied, dass der E-Mail-Anbieter diese Daten herausgeben muss! Es stufte den E-Mail-Dienst als „digitalen Dienst“ im Sinne des Telemediendienste-Datenschutzgesetzes (TDDDG) ein, auch wenn er gleichzeitig ein Telekommunikationsdienst ist. Entscheidend war, dass eine effektive Rechtsverfolgung möglich sein muss. Da die Bewertungen unwahre Tatsachenbehauptungen enthielten und das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens schwerwiegend verletzten, wurde der Auskunftsanspruch bejaht. Das Geburtsdatum wurde jedoch als nicht erforderlich angesehen. ⚖️

Was bedeutet das für dich?

Dieses Urteil ist ein Game-Changer! Es gibt dir als Online-Händler endlich die Möglichkeit, dich gegen anonyme Verfasser rechtswidriger Bewertungen zu wehren. Bisher war es oft ein aussichtsloser Kampf, die Identität hinter diesen Fake-Bewertungen aufzudecken. Jetzt kannst du dich auf das TDDDG berufen und vom E-Mail-Anbieter die notwendigen Daten gerichtlich mit Anordnung zur Rechtsverfolgung einfordern.

Deine Superkräfte im Kampf gegen Fake-Bewertungen:

  • Melde rechtswidrige Bewertungen sofort: Kontaktiere die Bewertungsplattform und fordere die Löschung der Beiträge.
  • Prüfe deinen Auskunftsanspruch: Wenn die Plattform nicht kooperiert, berufe dich auf das TDDDG und fordere die Herausgabe der Daten vom E-Mail-Anbieter.
  • Ergreife rechtliche Schritte: Mit den erhaltenen Daten kannst du zivilrechtliche Schritte gegen den Verfasser einleiten und deinen Ruf schützen. ‍♀️

Lass dich nicht länger von anonymen Negativbewertungen einschüchtern! Nutze deine neuen Superkräfte und sorge für Gerechtigkeit in der digitalen Welt!


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