Google haftet ab Kenntnis für irreführende Ads-Werbung: Was das Urteil des LG Düsseldorf bedeutet
Okay, let’s break it down: Das Landgericht Düsseldorf hat Google im Dezember 2024 dazu verdonnert, ab Kenntnis für irreführende Google Ads-Anzeigen zu haften, die fremde Markenrechte verletzen. Konkret ging es um eine Klage der Skinport GmbH, einer Firma, die einen Online-Marktplatz für “CSGO-Skins” betreibt und die Marke “Skinport” besitzt. Sie hatten gecheckt, dass ihr Name in Ads auftauchte, die auf Phishing-Seiten führten. Die Ads sahen zwar auf den ersten Blick legit aus, landeten aber bei gefakten Seiten, die nur auf Nutzerdaten aus waren.
Skinport war natürlich not amused und hat Google mehrfach drauf hingewiesen, solche Anzeigen zu stoppen. Aber nix passierte. Stattdessen liefen die irreführenden Ads weiter. Also zog Skinport vors Gericht.
Das LG Düsseldorf hat entschieden:
Google kann nicht einfach die Augen zu machen, wenn es Hinweise auf offensichtliche Markenverletzungen gibt. In diesem Fall waren es eben die irreführenden Ads, die den Namen „Skinport“ nutzten, um Nutzer zu täuschen. Das Gericht sagt: Solche Anzeigen stellen eine klare Markenverletzung dar, weil sie den Eindruck erwecken, die Ads seien mit der echten Marke verbunden.
Die Haftung greift ab dem Moment, wo Google Bescheid weiß. In anderen Worten: Sobald sie darüber informiert werden, dass ein Markenname missbraucht wird, müssen sie handeln. Und wenn sie das nicht tun, haften sie als sogenannte „Störer“.
Klar, du fragst dich jetzt vielleicht: Ist das wirklich neu?
Eher nicht. Das LG Düsseldorf beruft sich auf den Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 gilt. Aber auch vorher war die Rechtslage ähnlich. Schon unter dem Telemediengesetz (TMG) wurde festgelegt, dass Plattformen wie Google handeln müssen, sobald sie von einer Rechtsverletzung erfahren. Insofern folgt das Urteil einfach dem, was deutsche Gerichte schon immer so gehandhabt haben: Unwissenheit schützt vor Haftung nicht – zumindest nicht, wenn man von den Problemen schon schwarz auf weiß Bescheid weiß.
Was heißt das für dich als Händler?
Solltest du mal ähnliche Probleme haben, z. B. dass dein Markenname in dubiosen Ads auftaucht, kannst du dich auf diese Linie der Rechtsprechung berufen. Du meldest die Rechtsverletzung, gibst Google oder einer anderen Plattform Zeit, darauf zu reagieren, und wenn nichts passiert, hast du gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Wichtig ist, dass du die Hinweise sauber dokumentierst und deutlich machst, wo die Verletzung liegt.
Fazit:
Das Urteil des LG Düsseldorf bestätigt, dass Plattformen wie Google nicht einfach die Hände in den Schoß legen können, wenn es um markenverletzende Anzeigen geht. Sobald sie Bescheid wissen, sind sie in der Pflicht, aktiv zu werden. Und falls nicht? Haftung und potenzielle rechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Für dich als Marke bedeutet das: Augen auf, Hinweisen nachgehen und notfalls rechtlich Druck machen.
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