Haftung: Produktbewertungen im eigenen Shop und auf Marktplätzen
Kundenbewertungen rechtliche Risiken: Produktbewertungen im eigenen Shop und auf Marktplätzen: Jetzt dringend prüfen!
Das aktuelle Urteil des LG Frankfurt a.M. (Az.: 3-08 O 38/22) hat weitreichende Folgen für Onlinehändler. Wenn du auf deiner Website Kundenbewertungen anzeigst, bist du jetzt in der Pflicht. Das Gericht entschied, dass Seller für irreführende Kundenbewertungen haften, wenn sie sich diese zu Eigen machen. Das bedeutet: Du musst deine Bewertungen genau überprüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden!
Was ist passiert?
Ein Kosmetikhersteller bot auf seiner Website eine Haartinktur mit Mandarinenextrakt an. Diese sollte angeblich graue Haare reduzieren – eine Wirkung, die nicht wissenschaftlich belegt ist. Besonders problematisch: Kundenbewertungen auf der Website bestätigten diese Wirkung mit Aussagen wie:
- „Meine Haare haben einen schönen Farbton bekommen … keinen Ansatz mehr vom Färben“
- „Ich nutze (…) fast jeden Morgen. Die Wirkung ist nach wenigen Wochen sichtbar. Färben werde ich meine Haare nun nicht mehr.“
Ein Verbraucherschutzverband klagte und bekam Recht: Das Unternehmen haftet für die irreführenden Aussagen in den Bewertungen, weil sie aktiv zur Verkaufsförderung genutzt wurden.
Was bedeutet das für dich als Onlinehändler?
1. Produktbewertungen können dich haftbar machen
Das LG Frankfurt stellte klar: Unternehmen haften für irreführende Kundenbewertungen, wenn sie diese gezielt nutzen, um ihre Produkte zu bewerben. In diesem Fall hatte der Kosmetikhersteller positive Kundenmeinungen prominent auf seiner Website hervorgehoben – und wurde dafür belangt.
Das bedeutet: Du kannst dich nicht darauf berufen, dass es sich um externe Meinungen handelt. Wenn du Bewertungen strategisch einsetzt, werden sie als eigene Werbeaussagen gewertet.
2. Bewertungen auf der eigenen Website sind besonders kritisch
Das Urteil unterscheidet klar zwischen Kundenbewertungen auf der eigenen Website und Bewertungen auf Handelsplattformen wie Amazon oder eBay. Wenn du selbst ein Bewertungssystem auf deiner Seite eingerichtet hast, trägst du auch die volle Verantwortung.
Warum? Ganz einfach: Du hast die volle Kontrolle darüber. Du entscheidest, ob das Bewertungssystem existiert, wie es dargestellt wird und ob du einzelne Bewertungen hervorhebst. Laut Gericht nutzt du damit bewusst die positiven Bewertungen zur Verkaufsförderung – und musst auch für deren Inhalt geradestehen.
3. Marktplatzbewertungen sind (noch) weniger problematisch
Anders sieht es aus, wenn du deine Produkte auf Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufst. Hier hast du keinen direkten Einfluss auf das Bewertungssystem. Solange du keine bestimmten Bewertungen gezielt für Marketingzwecke verwendest, bist du in einer besseren rechtlichen Position.
Aber Achtung: Sobald du einzelne Bewertungen aus Plattformen in dein Marketing integrierst (z. B. als Testimonials oder auf Landingpages), kann auch hier eine Haftung drohen.
Was solltest du jetzt tun?
- Prüfe alle Bewertungen auf deiner Website – Entferne oder überarbeite Aussagen, die irreführend sein könnten.
- Sei vorsichtig mit hervorgehobenen Bewertungen – Positiv herausgestellte Kundenmeinungen werden schnell als eigene Werbeaussage gewertet.
- Nutze Plattformbewertungen mit Bedacht – Zitiere keine Bewertungen, die Eigenschaften deines Produkts versprechen, die nicht nachweisbar sind.
- Dokumentiere, wie Bewertungen generiert werden – Können Kunden frei bewerten oder läufst du Gefahr, selektiv positive Bewertungen hervorzuheben?
- Setze auf Transparenz – Erkläre Kunden, wie Bewertungen gesammelt, gefiltert und dargestellt werden.
Fazit: Augen auf bei Kundenbewertungen!
Das Urteil zeigt: Kundenbewertungen sind nicht nur ein wertvolles Verkaufsargument, sondern auch ein rechtliches Risiko. Onlinehändler müssen jetzt aktiv prüfen, wie sie mit Kundenmeinungen umgehen. Wer irreführende Bewertungen unkritisch nutzt, riskiert teure Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen.
Setze auf Transparenz und vermeide bewusst manipulative Darstellung – dann bist du auf der sicheren Seite!
JETZT Mitglied werden und SOFORT von den Vorteilen im BuVeC profitieren !
➡️ kostenlose Expertensprechstunden
➡️ immer umfassend informiert sein in DEINEM Business
➡️ kostenloser Maßnahmenplan bei Amazon im Bedarfsfall.
Share this content: