Irreführende Standortangaben auf kleinanzeigen.de – Warum ein aktuelles Urteil für gewerbliche Anbieter relevant ist
Wer als gewerblicher Händler auf Kleinanzeigen.de oder anderen Online-Marktplätzen unterwegs ist, sollte jetzt besonders aufpassen. Ein neues Urteil des KG Berlin (Urt. v. 08.02.2024 – Az.: 5 U 132/21) hat klargestellt: Das Bewerben eines Artikels oder einer Dienstleistung mit mehreren Standorten, an denen sie gar nicht verfügbar ist, kann als irreführende Werbung gewertet werden.
Dieses Urteil betrifft insbesondere Händler, die aus strategischen Gründen mit Fake-Standorten arbeiten – eine auf Kleinanzeigen.de weit verbreitete Praxis.
1. Worum ging es im Urteil?
Ein Unternehmen hatte auf seiner Internetseite (die nicht namentlich genannt wurde) Dienstleistungen an mehreren Standorten beworben, obwohl die Leistungen dort gar nicht angeboten wurden. Stattdessen sollte der Kunde in eine andere Filiale oder zu einer anderen Adresse weitergeleitet werden.
Ein Wettbewerber hielt dies für irreführend und klagte.
Das KG Berlin gab der Klage recht:
- Standortangaben müssen der Wahrheit entsprechen.
- Irreführende Ortsangaben sind wettbewerbswidrig.
- Kunden dürfen nicht durch falsche Angaben an bestimmte Anbieter gelockt werden.
Besonders relevant: Das Gericht sah in der falschen Standortangabe eine gezielte Täuschung der Verbraucher, weil sie bewusst in die Irre geführt werden.
📌 Quelle: KG Berlin (Urt. v. 08.02.2024 – Az.: 5 U 132/21)
2. Warum betrifft das Urteil besonders gewerbliche Anbieter auf kleinanzeigen.de?
Viele gewerbliche Händler nutzen kleinanzeigen.de als zusätzlichen Verkaufskanal. Dort findet sich allerdings eine häufige Unsitte:
👉 Ein Händler hat nur einen einzigen Lagerstandort, gibt aber bei seinen Inseraten dutzende verschiedene Orte an.
👉 Kunden glauben, dass das Produkt oder die Dienstleistung in ihrer Nähe verfügbar ist, was aber nicht der Fall ist.
👉 In Wahrheit müssen sie die Ware versenden lassen oder zu einem anderen Standort fahren.
Dieses Vorgehen ist jetzt durch das aktuelle Urteil rechtlich höchst riskant.
Welche gewerblichen Anbieter sind besonders betroffen?
- Autohändler, die Fahrzeuge in verschiedenen Städten bewerben, obwohl sie nur an einem Standort verfügbar sind.
- Handwerksbetriebe, die mehrere Städte angeben, aber tatsächlich nur aus einer Stadt heraus operieren.
- Möbel- oder Elektronikhändler, die Waren angeblich „bundesweit abholbar“ haben, obwohl sie nur aus einem einzigen Lager versenden.
- Dienstleister, die mit lokalen Angeboten werben, aber gar keine Standorte vor Ort haben.
3. Warum ist das für Händler auf kleinanzeigen.de problematisch?
Das Urteil macht deutlich, dass Verbraucher erwarten können, dass ein Artikel oder eine Dienstleistung an dem angegebenen Standort tatsächlich verfügbar ist. Das bedeutet:
🔴 Gefahr von Abmahnungen – Wettbewerber oder Verbraucherverbände könnten gezielt Händler abmahnen, die mit falschen Standorten werben.
🔴 Verlust von Vertrauen – Kunden, die feststellen, dass eine Ware nicht wie angegeben lokal verfügbar ist, fühlen sich getäuscht und kaufen möglicherweise gar nicht.
🔴 Rechtliche Konsequenzen – Eine Klage kann nicht nur Abmahnkosten, sondern auch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
👉 Kurz gesagt: Wer mit mehreren Standorten wirbt, muss sicherstellen, dass die Ware oder die Dienstleistung dort auch wirklich erhältlich ist.
4. Was bedeutet das für gewerbliche Händler auf kleinanzeigen.de?
✅ Klare Handlungsempfehlungen:
1️⃣ Nur echte Standorte angeben: Jede Stadt oder Region, in der du eine Ware oder Dienstleistung bewirbst, muss tatsächlich ein Ort sein, an dem du diese auch anbietest.
2️⃣ Keine Lockangebote mit „Abholung vor Ort“, wenn das Produkt dort nicht verfügbar ist.
3️⃣ Verfügbarkeit transparent machen: Falls ein Produkt nur versendet wird, sollte das klar in der Anzeige stehen – und nicht durch falsche Standortangaben verschleiert werden.
4️⃣ Gewerbliche Anbieter sollten besonders vorsichtig sein, da Wettbewerber gezielt nach irreführender Werbung suchen könnten.
5. Fazit: Wer weiterhin mit Fake-Standorten wirbt, riskiert Abmahnungen
Das Urteil des KG Berlin (Urt. v. 08.02.2024 – Az.: 5 U 132/21) ist ein klares Warnsignal für alle gewerblichen Händler, die auf Plattformen wie Kleinanzeigen.de oder ähnlichen Marktplätzen aktiv sind.
Wer weiterhin mit nicht existierenden Standorten wirbt, setzt sich einem hohen Abmahnrisiko aus.
Es wird dringend empfohlen, die eigenen Angebote zu überprüfen und keine irreführenden Ortsangaben mehr zu machen. Händler, die sich nicht an diese Vorgaben halten, könnten schnell zur Zielscheibe für Abmahnungen und Wettbewerbsverfahren werden.
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