BGH: Apple hat marktübergreifende Bedeutung
BGH bestätigt: Apple ist marktübergreifend mächtig – Was das für dich als Händler bedeutet
Am 18. März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt: Apple hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ nach § 19a GWB. Was klingt wie eine rein juristische Bewertung, ist für dich als Onlinehändler tatsächlich hochrelevant. Warum? Weil diese Feststellung neue Handlungsspielräume für das Bundeskartellamt schafft – und das kann auch deinem Geschäft zugutekommen.
Was bedeutet die Entscheidung überhaupt?
§ 19a GWB erlaubt dem Bundeskartellamt, Unternehmen, die eine besonders starke Stellung am Markt haben, unter besondere Beobachtung zu stellen – und ihnen bestimmte wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu verbieten. Betroffen sind Unternehmen, die wie Apple:
- in mehreren digitalen Märkten aktiv sind (z. B. App Store, Geräte, Bezahldienste),
- über riesige Datenmengen verfügen,
- als Plattformen unverzichtbar für andere Marktteilnehmer sind,
- durch ihr Ökosystem (wie Apple mit iOS, Safari, Apple Pay usw.) Marktzugang kontrollieren.
Mit dieser Entscheidung sagt der BGH klar: Apple ist so groß, stark vernetzt und strategisch mächtig, dass es den Wettbewerb gefährden kann – auch ohne, dass konkret etwas passiert ist.
Warum ist das für dich als Händler wichtig?
Wenn du Produkte oder Dienste über Plattformen wie Apple, Google oder Amazon vertreibst, kennst du das Problem: Du bist abhängig. Du musst dich an deren Spielregeln halten – auch wenn diese intransparent, unfair oder einseitig sind.
Durch das Verfahren nach § 19a GWB hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit:
✅ einzugreifen, bevor Schaden entsteht,
✅ faire Wettbewerbsbedingungen zu fordern,
✅ Plattformen zu mehr Transparenz und Offenheit zu verpflichten.
Für dich als Händler bedeutet das: mehr Schutz, mehr Fairness und möglicherweise bessere Bedingungen – z. B. wenn es um Rankings im App Store, Gebührenstrukturen oder Zugänge zu Kundendaten geht.
Einordnung: Was passiert jetzt?
Die Entscheidung ist auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieser Zeit kann das Bundeskartellamt Apple konkretere Auflagen machen – wie zum Beispiel:
- Diskriminierungsfreie Behandlung von Anbietern im App Store,
- Pflicht zur Interoperabilität, also Öffnung bestimmter Schnittstellen,
- Verbot, eigene Dienste zu bevorzugen, wie z. B. Apple Music oder Apple Pay.
Vergleichbare Verfahren laufen bereits gegen Amazon und Microsoft. Und sie zeigen: Der Gesetzgeber und die Behörden beginnen, die Marktmacht großer Digitalkonzerne ernsthaft zu regulieren.
Was solltest du tun?
Du musst (noch) nichts aktiv tun, aber halte das Thema im Blick. Wenn du dich von Plattformen wie Apple oder Amazon unfair behandelt fühlst:
- Dokumentiere Probleme (z. B. Accountsperrungen, Rankingverluste, willkürliche Gebühren).
- Wende dich an deinen Händlerverband – z. B. an uns beim BuVeC.
- Nutze unsere Experten-Sprechstunden, um konkrete Fälle zu besprechen.
Denn: Je mehr Händler ihre Stimme erheben, desto größer wird der politische Druck, Plattformen transparenter und fairer zu gestalten.
Fazit: Ein kleiner, aber wichtiger Sieg für Händler
Der BGH hat klargemacht: Es gibt keine Sonderbehandlung für Tech-Giganten. Wer Marktmacht hat, muss Verantwortung übernehmen – auch gegenüber dir als Händler. Das ist ein positives Signal für einen faireren digitalen Handel.
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