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Stellungnahme des buvec e.V. zur EU-Toolbox E-Commerce

Stellungnahme des buvec e.V. zur EU-Toolbox für E-Commerce. EU verschärft Regeln für Onlinehändler – doch praxistaugliche Lösungen fehlen

Stellungnahme des buvec e.V. zur EU-Toolbox E-Commerce

EU verschärft Regeln für Onlinehändler – doch praxistaugliche Lösungen fehlen

Die Europäische Kommission hat mit ihrer neuen EU-Toolbox für sicheren und nachhaltigen E-Commerce eine umfassende Strategie vorgestellt, um den Onlinehandel besser zu regulieren. Während der buvec e.V. die Grundintention dieser Maßnahmen unterstützt, zeigt sich in der Praxis, dass die größten Probleme des Onlinehandels nicht ausreichend adressiert werden.

Kernprobleme bleiben ungelöst:

✔️ Überlasteter Zoll: Der Wegfall der 150-€-Freigrenze wird den bereits unterbesetzten Zollbehörden zusätzliche Arbeit aufbürden, ohne dass sie die Ressourcen erhalten, um effektive Kontrollen durchzuführen.
✔️ Schlechte Durchsetzung von Verbraucherrechten: Drittlandhändler, insbesondere aus China, erschweren aktiv Widerruf und Gewährleistung, indem sie Rücksendeadressen in China angeben und in der EU kaum greifbar sind.
✔️ Fehlende Sanktionen gegen problematische Händler: Rechte müssen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern müssen auch durchsetzbar sein – dies fehlt in der aktuellen EU-Strategie.


1. Zoll: Mehr Regeln, aber keine Durchsetzungskraft

Der Wegfall der 150-€-Freigrenze für Zollbefreiung wurde als Lösung für unfairen Wettbewerb und Steuerhinterziehung angepriesen. Fakt ist jedoch:

🔴 Zollbehörden sind jetzt schon überlastet

  • Die EU verzeichnete 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen – eine Verdopplung gegenüber 2023.
  • 91 % dieser Sendungen kamen aus China.
  • Ohne massive Personalaufstockung werden Kontrollen nur lückenhaft möglich sein.

🔴 Fehlende Lösungen für eine effiziente Abwicklung

  • Der Zoll hat nicht die Ressourcen, um alle Waren tatsächlich zu prüfen.
  • Falsche Zollanmeldungen bleiben unentdeckt, da umfassende Stichproben fehlen.
  • Es ist unklar, wie eine zügige Verzollung gewährleistet werden soll, ohne dass europäische Händler durch Lieferverzögerungen benachteiligt werden.

👉 Forderung des buvec e.V.:
✔️ Deutliche Personalaufstockung beim Zoll statt nur neue Regeln.
✔️ Einführung eines digitalisierten Schnellverfahrens für registrierte Händler, um Verzögerungen zu vermeiden.
✔️ Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, korrekte Zolldaten zu melden.


2. Verbraucherrechte: China-Händler profitieren von Schlupflöchern

Drittlandhändler – insbesondere aus China – umgehen systematisch europäische Verbraucherrechte, indem sie:

  • Rücksendeadressen in China angeben, wodurch der Widerruf für Verbraucher praktisch nicht durchführbar ist.
  • Bei Problemen Gewährleistungsansprüche ignorieren, weil eine juristische Durchsetzung in China fast unmöglich ist.
  • Rücksendekosten bewusst so hoch ansetzen, dass ein Rückversand wirtschaftlich unsinnig wird.

🔴 Diese Schlupflöcher bedeuten massive Vorteile für China-Händler

  • Kostenvorteile gegenüber EU-Händlern, die gesetzliche Verbraucherrechte einhalten müssen.
  • Geringeres Rücksendevolumen, was ihre Marge verbessert.
  • Kaum Konsequenzen, da sie in der EU nicht greifbar sind.

👉 Forderung des buvec e.V.:

✔️ Pflicht zur europäischen Rücksendeadresse für alle Händler, die EU-Kunden beliefern.
✔️ Verpflichtende Anlaufstelle in der EU für Gewährleistungsfälle, um Rechtsansprüche durchzusetzen.
✔️ Sanktionen für Händler, die Verbraucherrechte aktiv umgehen, z. B. Verkaufsverbote oder Sperrung auf Plattformen.


3. Sanktionen gegen problematische Händler – aktuell kaum durchsetzbar

Einer der größten Kritikpunkte an der neuen EU-Toolbox ist die fehlende Möglichkeit, Drittlandhändler effektiv zur Verantwortung zu ziehen.

🔴 Das Problem:

  • China-Händler können beliebig neue Accounts eröffnen, selbst wenn sie vorher gesperrt wurden.
  • Abmahnungen sind faktisch wertlos, da sie oft nicht zugestellt oder ignoriert werden.
  • Selbst wenn ein Urteil gegen einen China-Händler ergeht, ist es fast unmöglich, Geld einzutreiben.

👉 Forderung des buvec e.V.:
✔️ Einführung von einfachen Pfändungsmöglichkeiten bei europäischen Plattformen, um Abmahn- und Gerichtskosten einzutreiben.
✔️ EU-weite zentrale Datenbank für sanktionierte Händler, um Wiederanmeldungen zu verhindern.
✔️ Plattformbetreiber stärker in die Haftung nehmen, wenn sie unseriöse Händler mehrfach zulassen.


4. Fazit: Die Toolbox ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht praxistauglich

Der buvec e.V. begrüßt die Initiative der EU, den Onlinehandel fairer und sicherer zu gestalten. Doch die geplanten Maßnahmen greifen zu kurz, solange keine effektive Durchsetzung gewährleistet wird.

Unsere Hauptkritikpunkte:
❌ Der Zoll ist nicht ausreichend ausgestattet, um die neuen Vorschriften durchzusetzen.
❌ Verbraucherrechte werden durch Drittlandhändler systematisch unterlaufen.
❌ Es fehlt eine einfache Möglichkeit, unseriöse Händler abzumahnen und Forderungen einzutreiben.

Unsere Hauptforderungen:
✔️ Mehr Ressourcen für den Zoll, damit Kontrollen auch tatsächlich stattfinden können.
✔️ Verpflichtende EU-Rücksendeadressen für alle Händler, die an EU-Kunden verkaufen.
✔️ Pfändungsmöglichkeiten bei Plattformen, um Abmahnungen und Gerichtsurteile durchzusetzen.

Die EU-Toolbox darf kein reines Bürokratieprojekt sein – sie muss tatsächlich greifbare Lösungen für europäische Händler und Verbraucher schaffen. Der buvec e.V. wird sich weiterhin für eine praxistaugliche Umsetzung einsetzen.

Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/e-commerce-rules-eu

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Der BuVeC – Bundesverband eCommerce e.V. (buvec) ist ein Branchenverband, der die Interessen von Unternehmen im Onlinehandel vertritt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den E-Commerce mitzugestalten und zu unterstützen. Mitgliedsantrag: https://buvec-verband.eu/mitgliedsantrag/

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