Urteil: Teillieferungen ohne Zustimmung nicht gestattet

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Urteil: Teillieferungen ohne Zustimmung nicht gestattet

Teillieferungen ohne Zustimmung? LG Köln stoppt unklare AGB-Klauseln – Was Onlinehändler jetzt wissen müssen

Die Lieferprozesse im Onlinehandel müssen transparent und kundenfreundlich sein. Das hat das Landgericht Köln mit einem Urteil vom 07. Mai 2024 (Az. 31 O 281/23) erneut klargestellt. In einem Verfahren gegen einen Wirtschaftsverlag entschied das Gericht, dass Unternehmen nicht einseitig Teillieferungen in ihren AGB festlegen dürfen, ohne die Kundschaft vorher darüber zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.

Für Dich als Onlinehändler ist dieses Urteil besonders wichtig: Unklare Regelungen zur Teillieferung könnten auch in Deinen AGB problematisch sein. In diesem Artikel erfährst Du, was das Urteil bedeutet, welche Folgen es hat und wie Du Deine Geschäftsbedingungen rechtskonform gestaltest.


Was war der Streitpunkt?

Ein Wirtschaftsverlag hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel, die lautete:

„Die Lieferung kann auch in Teillieferungen ohne Mehrkosten für den Besteller erfolgen, wenn dies wegen der Vielzahl oder Größe der Produkte erforderlich ist.“

Damit behielt sich der Verlag vor, Bestellungen in mehreren Paketen zu verschicken – ohne den Kunden vorher zu informieren oder ihm eine Wahl zu lassen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine Benachteiligung der Verbraucher, da:

  • Mehrere Lieferungen zusätzlichen Aufwand bedeuten, z. B. bei der Annahme oder Abholung von Paketen.
  • Die Kunden keine Garantie hatten, ihre Ware in einer einzigen Sendung zu erhalten.
  • Die Regelung intransparent war – es war nicht klar, wann und in welchem Umfang Teillieferungen erfolgen würden.

Da der Verlag eine Abmahnung der Verbraucherzentrale nicht akzeptierte, kam es zum Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln.


Teillieferungen im Onlinehandel: Was hat das Gericht entschieden?

Das LG Köln erklärte die AGB-Klausel für unzulässig und stellte fest, dass sie gegen Verbraucherrechte verstößt. Konkret wurde sie als unzulässige Vertragsänderung gewertet.

Die Begründung:

🔴 Einseitige Entscheidung des Händlers
Unternehmen dürfen nicht selbst festlegen, dass eine Lieferung in mehreren Teilen erfolgt, ohne dies vorher transparent zu machen.

🔴 Vertrag ohne Zustimmung geändert
Kunden gehen beim Kauf davon aus, ihre Ware vollständig in einer Sendung zu erhalten. Wird ihnen nachträglich mitgeteilt, dass sie mehrere Lieferungen erhalten, entspricht das einer Vertragsänderung, die sie nicht aktiv zugestimmt haben – das verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB.

🔴 Fehlende Transparenz
Es war unklar, wann und unter welchen Umständen Teillieferungen erfolgen. Kunden mussten sich darauf einstellen, mehrfach Pakete zu empfangen oder abzuholen – was sie benachteiligt.

Das Gericht verurteilte den Verlag zur Unterlassung. Falls die Klausel weiterhin verwendet wird, drohen hohe Ordnungsgelder. Zudem muss der Verlag die Abmahnkosten der Verbraucherzentrale übernehmen.


Was bedeutet das für Onlinehändler?

Wenn Du in Deinem Online-Shop Teillieferungen anbietest, solltest Du Deine AGB genau prüfen. Teillieferungen sind nicht grundsätzlich verboten, aber sie müssen klar geregelt und kommuniziert werden.

So stellst Du sicher, dass Deine AGB rechtssicher sind:

Informiere Deine Kunden vor Vertragsabschluss – z. B. im Checkout-Prozess oder in den Produktdetails.
Teillieferungen nur mit Zustimmung der Kunden – Biete die Wahl an: „Falls ein Artikel später lieferbar ist, möchten Sie eine Teillieferung oder lieber warten?“
Transparente Formulierung in den AGB – Keine vagen oder einseitigen Klauseln, sondern klare Kriterien für Teillieferungen.
Keine zusätzlichen Kosten für Teillieferungen – Falls es zu mehreren Lieferungen kommt, dürfen keine unerwarteten Mehrkosten entstehen.


Fazit: Transparente Lieferbedingungen sind Pflicht

Das Urteil des LG Köln zeigt erneut, dass Onlinehändler ihre AGB sorgfältig prüfen und kundenfreundlich gestalten müssen. Teillieferungen dürfen nicht ohne vorherige Information und Zustimmung der Kunden erfolgen.

Für Dich als Händler bedeutet das:

Rechtssicherheit – Vermeide Abmahnungen durch klar formulierte AGB.
Mehr Kundenzufriedenheit – Kunden wissen genau, was sie erwarten können.
Weniger Kaufabbrüche – Transparente Lieferbedingungen schaffen Vertrauen.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um Deine AGB zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wer sich frühzeitig anpasst, spart sich unnötige Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen. 🚀

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