Was bedeutet das Urteil des Kammergerichts Berlin zum Bestellbutton?
Hast du dich schon mal gefragt, ob ein Button in einer App oder auf einer Website wirklich rechtlich korrekt ist? Genau darum ging es in einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 5.11.2024 – 5 UKl 5/24). In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass ein Button mit der Aufschrift „Kostenloses Probeabo starten, Easy testen, easy beenden“ nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt. Aber was heißt das genau, und warum ist das für dich als Verbraucherin oder vielleicht sogar Händlerin interessant? Ich erkläre dir alles, Schritt für Schritt.
Worum ging es im Streit?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Anbieterin einer App verklagt. Die Kritik: Der Button „Kostenloses Probeabo starten, Easy testen, easy beenden“ sei irreführend. Der Verband meinte, der Button müsse eindeutig darauf hinweisen, dass der Nutzer durch einen Klick einen zahlungspflichtigen Vertrag abschließt. Hintergrund ist § 312j Abs. 3 BGB, der klar vorgibt, wie ein Bestellbutton beschriftet sein muss, wenn dadurch ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt.
Konkret ging es um ein Probeabo: Nutzer*innen konnten eine App kostenlos testen, aber nach sieben Tagen wurde das Abo kostenpflichtig. Der vzbv argumentierte, dass der Button nicht klar genug darauf hinweist, dass ein Vertrag abgeschlossen wird.
Was sagt das Gesetz eigentlich?
Laut § 312j Abs. 3 BGB muss der Button, mit dem ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird, ganz eindeutig beschriftet sein. Zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich klaren Formulierung. Ziel ist es, Verbraucher*innen zu schützen, damit sie nicht aus Versehen einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen. Diese Vorschrift gilt allerdings nur für den letzten Button im Bestellprozess – also den, mit dem die Bestellung wirklich abgeschlossen wird.
Wie war der Bestellprozess gestaltet?
In der App lief der Bestellprozess in mehreren Schritten ab:
- Du wählst Themen aus, die dich interessieren, und klickst auf „weiter“.
- Dann siehst du Infos zum Probeabo, inklusive der Kosten nach Ablauf der 7 Tage.
- Der Button „Kostenloses Probeabo starten, Easy testen, easy beenden“ leitet dich weiter in den App-Store.
- Im App-Store musst du zweimal die Seitentaste deines Handys drücken, um das Abo zu bestätigen.
Der vzbv meinte, der Button in der App sei Teil des eigentlichen Bestellprozesses und müsse daher den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Was hat das Gericht entschieden?
Das Gericht sah das anders: Der Button in der App dient nur dazu, den Bestellprozess zu starten – ähnlich wie das Hinzufügen eines Produkts in den Warenkorb. Der entscheidende Moment, in dem der kostenpflichtige Vertrag abgeschlossen wird, findet erst im App-Store statt. Dort gibt es klare Hinweise, wie „79,99 € pro Jahr ab dem 19.03.2024“ und die Aufforderung, die Seitentaste zu drücken.
Das Gericht stellte klar, dass die gesetzlichen Vorgaben nur für den letzten Button gelten, der den Bestellprozess abschließt. Der Button „Kostenloses Probeabo starten, Easy testen, easy beenden“ fällt also nicht unter § 312j Abs. 3 BGB.
Warum ist das Urteil wichtig?
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, den Bestellprozess genau zu betrachten. Es geht nicht darum, jeden Button mit einem Warnhinweis zu versehen, sondern nur denjenigen, der tatsächlich einen zahlungspflichtigen Vertrag abschließt. Das macht den Bestellvorgang für uns als Verbraucherinnen klarer und schützt uns vor Verwirrung. Gleichzeitig gibt es Händlerinnen mehr Sicherheit bei der Gestaltung ihrer Apps und Webseiten.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du etwas online bestellst, solltest du genau hinschauen: Der entscheidende Button, mit dem du einen Vertrag abschließt, muss klar gekennzeichnet sein. Wenn du selbst eine Website oder App betreibst, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen an den letzten Button zu beachten – das spart dir Ärger und mögliche Abmahnungen.
Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Der Fall wird aktuell vor dem Bundesgerichtshof weiterverhandelt. Es bleibt also spannend, ob diese Entscheidung so bestehen bleibt. Aber fürs Erste kannst du dich darauf verlassen: Der letzte Button ist entscheidend!
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