Urteil für Arbeitgeber: Zielvereinbarung zu spät = 100 % Bonus!
💥 Hammer-Urteil für Arbeitgeber: Zielvereinbarung zu spät = AUTOMATISCH 100 % Bonus!
Was du jetzt über Zielvereinbarungen wissen musst – und wie du kostspielige Fehler vermeidest
Vielleicht kennst du das aus deinem Betrieb: Du möchtest deine Mitarbeitenden motivieren und leistest zusätzlich zum Fixgehalt einen Bonus – gekoppelt an individuell vereinbarte Ziele. Soweit, so gut.
Doch was passiert, wenn du die Zielvereinbarung zu spät triffst? Ein brandaktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt: Das kann richtig teuer werden – denn in einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Bonus haben, auch ohne dass Ziele erreicht wurden.
⚖️ Der Fall: Bonus war an Zielerreichung geknüpft – aber die Ziele kamen zu spät
Ein Arbeitnehmer hatte Anspruch auf einen Bonus, der bei 100 % Zielerreichung ausgezahlt werden sollte. Im Arbeitsvertrag war geregelt, dass die Ziele jährlich zu Jahresbeginn im Gespräch mit dem Vorgesetzten festgelegt werden sollten. Eine Betriebsvereinbarung aus 2019 schrieb sogar konkret vor: spätestens bis zum 1. März müssen die Ziele stehen.
Der Arbeitgeber kam dieser Verpflichtung nicht nach – die Ziele wurden erst Ende September mitgeteilt.
Im selben Jahr kündigte der Arbeitnehmer und verließ das Unternehmen zum 30. November. Im Streit um die variable Vergütung zahlte der Arbeitgeber nur einen Teil des Bonus, was der Arbeitnehmer nicht akzeptierte – und klagte auf den vollen Betrag.
🧑⚖️ Das Urteil: Späte Zielvorgabe = keine Zielvorgabe
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied am 06.02.2024 (Az.: 4 Sa 390/23) zugunsten des Arbeitnehmers. Die Begründung:
„Eine Zielvorgabe, die erst so spät im Jahr erfolgt, entfaltet keine Motivationswirkung mehr und ist damit faktisch unwirksam.“
Die verspätete Festlegung der Ziele verletze die arbeitsvertraglichen und betriebsvereinbarten Regelungen und sei ermessensfehlerhaft. Deshalb sei der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig – und müsse den Bonus voll auszahlen, so als wären 100 % der Ziele erreicht worden.
💡 Warum ist dieses Urteil so brisant?
Dieses Urteil ist ein Warnsignal für alle Arbeitgeber, die variable Vergütungen nutzen – insbesondere im Mittelstand. Es bedeutet im Klartext:
👉 Keine rechtzeitige Zielvereinbarung = volle Bonuszahlung, auch bei null Leistung!
Und das nicht etwa, weil ein Gericht arbeitnehmerfreundlich war – sondern weil die Zielsetzung als Motivationsinstrument gedacht ist. Kommt sie zu spät, fehlt diese Funktion – und damit die rechtliche Grundlage für eine anteilige Zahlung.
📌 Was bedeutet das für dich als Unternehmer oder Führungskraft?
Wenn du Zielvereinbarungen nutzt – egal ob bei Führungskräften oder Spezialisten – musst du folgendes beachten:
✅ Ziele frühzeitig festlegen
Spätestens im ersten Quartal, am besten direkt im Januar, sollten alle Ziele klar, dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet sein.
⚠️ Betriebsvereinbarungen beachten
Falls du eine Betriebsvereinbarung zu variabler Vergütung hast (z. B. mit dem Betriebsrat), bist du daran verbindlich gebunden. Verstoß = Risiko.
⏱️ Vermeide Verzögerungen
Selbst wenn der Jahresstart turbulent ist: Verspätete Zielgespräche können dich am Ende mehrere Tausend Euro kosten – völlig unabhängig von der tatsächlichen Leistung.
🧾 Fazit: Rechtzeitig handeln – sonst Bonus in voller Höhe zahlen
Dieses Urteil stellt klar: Zielvereinbarungen sind kein Nebenprodukt, sondern ein Führungsinstrument mit verbindlichen Fristen. Wer diese nicht einhält, verliert die Möglichkeit, die Auszahlung an echte Leistung zu koppeln.
💬 Rat an dich:
Mach Zielgespräche zu einem fixen Bestandteil deiner Jahresplanung. Dokumentiere alles schriftlich und sorge dafür, dass deine Führungskräfte und Mitarbeitenden über ihre Pflichten Bescheid wissen. So schützt du dich vor rechtlichen und finanziellen Risiken – und zeigst gleichzeitig Professionalität und Wertschätzung gegenüber deinen Mitarbeitenden.
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✅ Checkliste für rechtssichere Zielvereinbarungen
- Zeitpunkt einhalten
- Spätestens bis Ende Februar, besser direkt im Januar
- Fixe Termine für Zielgespräche im Jahreskalender blocken
- Schriftlich festhalten
- Ziele immer schriftlich dokumentieren
- Beide Seiten müssen unterschreiben
- Transparente Formulierung
- Ziele müssen klar, messbar und erreichbar sein
- Keine schwammigen Begriffe oder Interpretationsspielräume
- Verweis auf Bonusregelung
- Dokumentiere, wie sich Zielerreichung auf den Bonus auswirkt
- Unterscheide zwischen Teil- und Volllösungen
- Betriebsvereinbarungen beachten
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Fristen? Diese haben Vorrang
- Digitale Archivierung
- Alle Zielvereinbarungen sollten digital abgelegt und nachvollziehbar sein
- Fristen kontrollieren
- Am besten durch die Personalabteilung oder Führungskräfte-Reminder
- Nachhalten & Evaluieren
- Regelmäßige Zwischenstände überprüfen (z. B. quartalsweise)
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