BGH: 500 EUR DSGVO-Schadensersatz für unberechtigten SCHUFA-Eintrag – aber keine generelle Mindestgrenze

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BGH: 500 EUR DSGVO-Schadensersatz für unberechtigten SCHUFA-Eintrag – aber keine generelle Mindestgrenze

BGH: 500 EUR DSGVO-Schadensersatz für unberechtigten SCHUFA-Eintrag – aber keine generelle Mindestgrenze ⚖️🔍

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Ein unberechtigter SCHUFA-Eintrag kann eine Entschädigung von 500 Euro nach DSGVO rechtfertigen. Allerdings stellt dieser Betrag keine Mindestentschädigung dar – höhere Beträge sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Das Urteil (Az.: VI ZR 183/22) vom 28. Januar 2025 hat für Verbraucher und Unternehmen weitreichende Folgen. Es stellt klar, dass Datenschutzverletzungen nicht pauschal mit hohen Schadensersatzzahlungen geahndet werden, sondern eine realistische Bemessung des tatsächlichen Schadens erfolgen muss. Doch was bedeutet das konkret für Betroffene?


Was war der Fall? 🔎

Ein Verbraucher hatte mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Dabei kam es zu einem unberechtigten SCHUFA-Eintrag durch den Anbieter.

Die Folgen für den Betroffenen:

❌ Die Hausbank verweigerte einen Kredit, da der negative Eintrag die Bonität verschlechterte.
❌ Künftige Käufe auf Rechnung könnten verweigert werden.
❌ Der Verbraucher wurde als zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig stigmatisiert.

Er klagte auf 6.000 EUR Schadensersatz wegen des DSGVO-Verstoßes.

Das OLG Koblenz sprach ihm jedoch nur 500 EUR zu. Der Kläger legte Revision ein – und scheiterte vor dem BGH.


Wie hat der BGH entschieden? ⚖️

Der BGH bestätigte die Entscheidung des OLG Koblenz und wies die Revision vollständig zurück.

👉 500 EUR sind angemessen und verhältnismäßig, um den Schaden auszugleichen.
👉 Ein höherer Betrag sei nicht gerechtfertigt, da DSGVO-Schadensersatz keine Straffunktion hat.

💬 Der BGH erklärte dazu:
„Der Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO dient ausschließlich dem Ausgleich des erlittenen Schadens und nicht der Bestrafung oder Abschreckung.“

Das bedeutet: Es geht nicht darum, Unternehmen für DSGVO-Verstöße zu bestrafen, sondern allein darum, den tatsächlichen Schaden auszugleichen.

Besonders relevant ist, dass der BGH klarstellte, dass 500 EUR keine generelle Mindestgrenze für solche Fälle sind. Vielmehr handelt es sich um eine Einzelfallbewertung.

💬 „Die Revision hat weder geltend gemacht noch ist ersichtlich, dass der vom Berufungsgericht zuerkannte Betrag von 500 EUR nicht ausreichen würde, um den immateriellen Schaden auszugleichen.“


Was bedeutet das Urteil für dich? 🛑

1️⃣ Verbraucher: Chancen auf Schadensersatz, aber kein Freibrief für hohe Forderungen

Wenn du von einem unberechtigten SCHUFA-Eintrag betroffen bist, kannst du Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO fordern.
Aber: Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom individuellen Fall ab.

Mögliche Ansprüche:
✔️ Finanzielle Nachteile durch verweigerte Kredite oder Käufe auf Rechnung
✔️ Rufschädigung und psychische Belastung

Aber keine Garantie auf hohe Summen:
❌ 6.000 EUR oder mehr sind nur in besonders schweren Fällen realistisch.

2️⃣ Unternehmen: DSGVO-Verstöße vermeiden, um Schadensersatzansprüche zu verhindern

Für Unternehmen ist das Urteil eine Warnung, sorgsam mit Kundendaten umzugehen. Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.

💡 Praktische Tipps für Unternehmen:
✔️ Daten genau prüfen, bevor sie an die SCHUFA übermittelt werden
✔️ Interne Prozesse für Bonitätsmeldungen optimieren, um Fehler zu vermeiden
✔️ Schnelle Korrektur fehlerhafter Einträge, um Schadensersatzforderungen vorzubeugen


Fazit: 500 EUR sind möglich, aber keine feste Regel 📌

Der BGH hat eine klare Grenze gesetzt: DSGVO-Schadensersatz soll den entstandenen Schaden ausgleichen, aber nicht als Strafe für Unternehmen dienen.

🔹 500 EUR Schadensersatz für einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag sind möglich.
🔹 Eine pauschale Mindestentschädigung gibt es aber nicht.
🔹 Nur in Einzelfällen können höhere Summen durchgesetzt werden.

Wenn du von einem falschen SCHUFA-Eintrag betroffen bist, kannst du Schadensersatz fordern – aber du solltest realistische Erwartungen haben. Unternehmen hingegen müssen sicherstellen, dass sie korrekte Bonitätsdaten melden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.


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