Leitfaden zur EU-Umsatzsteuerreform 2025
Leitfaden zur EU-Umsatzsteuerreform 2025 für E-Commerce-Unternehmen Buvec e. V. – Dein Praxisratgeber
1. Einleitung
Die neuen EU-Umsatzsteuerregelungen 2025 bringen zahlreiche Änderungen, die speziell E-Commerce-Unternehmen und Plattformbetreiber betreffen. Damit du als Experte optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet bist, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
2. E-Invoicing: Elektronische Rechnungsstellung wird Pflicht
Die EU führt schrittweise verpflichtende elektronische Rechnungen (E-Invoicing) ein, um Steuerhinterziehung zu reduzieren und Prozesse zu optimieren. Wichtige Meilensteine:
- Juli 2030: E-Rechnungen sind für alle grenzüberschreitenden EU-Transaktionen verbindlich.
- Januar 2025:
- Deutschland: Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
- Rumänien: B2B- und ab 2025 auch B2C-Transaktionen müssen über das nationale RO E-Factura-System abgewickelt werden.
Was du tun musst:
✔️ Stelle sicher, dass dein Rechnungsstellungssystem E-Rechnungen im geforderten Format ausgeben kann.
✔️ Prüfe, ob dein ERP- oder Buchhaltungssystem kompatibel mit nationalen Vorgaben ist.
✔️ Falls du international tätig bist: Informiere dich über die Regelungen in jedem Land, in dem du aktiv bist.
3. Neue Umsatzsteuerregelungen für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von vereinfachten steuerlichen Regelungen. Zwei neue Modelle stehen zur Verfügung:
a) Inländische Steuerbefreiung
- KMU mit Sitz im jeweiligen EU-Mitgliedstaat können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn ihr Umsatz unter dem nationalen Schwellenwert bleibt.
- Obergrenze: 85.000 Euro pro Jahr (variiert je nach Land).
b) Grenzüberschreitende Steuerregelung
- Unternehmen mit einem EU-weiten Umsatz unter 100.000 Euro können sich für die grenzüberschreitende Steuerbefreiung registrieren.
- Voraussetzung: Der Umsatz muss in jedem Land unter dem jeweiligen nationalen Schwellenwert bleiben.
- Erforderlich: Beantragung einer „EX“-Kennnummer & Umsatzmeldung nach Mitgliedstaaten.
Was du tun musst:
✔️ Prüfe, ob du von einer der Steuererleichterungen profitieren kannst.
✔️ Beantrage ggf. eine EX-Kennnummer.
✔️ Achte darauf, dass du die jeweiligen Umsatzgrenzen in den einzelnen Ländern nicht überschreitest.
4. Umsatzsteuerregeln für virtuelle Veranstaltungen
Seit 2025 gelten für virtuelle Veranstaltungen neue Besteuerungsregeln:
- B2C-Veranstaltungen werden wie digitale Dienstleistungen behandelt – Umsatzsteuer muss nach dem Satz des jeweiligen Verbrauchsstaates berechnet werden.
- B2B-Veranstaltungen unterliegen weiterhin dem Reverse-Charge-Verfahren.
- Veranstalter können das One-Stop-Shop (OSS)-System nutzen, um sich nicht in jedem Kundenland einzeln registrieren zu müssen.
Was du tun musst:
✔️ Falls du virtuelle Events anbietest: Berechne die Umsatzsteuer je nach Standort deiner Kunden.
✔️ Nutze das OSS-System zur Vereinfachung der Steuerabwicklung.
✔️ Prüfe, ob deine Rechnungen die neuen Anforderungen erfüllen.
5. Plattformbesteuerung in der Schweiz („Deemed-Supplier“-Modell)
- Seit 2025 müssen E-Commerce-Plattformen in der Schweiz Umsatzsteuer auf physische Waren erheben, die an Schweizer Kunden verkauft werden.
- Digitale Dienstleistungen sind hiervon ausgenommen.
Was du tun musst:
✔️ Falls du eine Plattform betreibst, stelle sicher, dass dein System die Umsatzsteuerregelungen der Schweiz korrekt anwendet.
✔️ Prüfe, ob du von der „Deemed-Supplier“-Regelung betroffen bist und passe deine Abrechnungen entsprechend an.
6. Herausforderungen und Forderungen von Buvec e. V.
Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bringen aber auch Herausforderungen mit sich. Als Verband setzen wir uns für folgende Verbesserungen ein:
📌 Haftung, Durchsetzung und Vollstreckung bei Drittlandhändlern: Händler außerhalb der EU müssen stärker in die Pflicht genommen werden.
📌 Europäische Retourenadresse: Kunden müssen ihre Gewährleistungsrechte innerhalb der EU durchsetzen können.
📌 Zwangsvollstreckung in der EU: Urteile müssen auch gegen Drittlandhändler durchgesetzt werden können.
📌 Pfändung von Zahlungen über Plattformen: Plattformen sollten Zahlungen direkt einbehalten können, um Steuerausfälle zu verhindern.
7. Fazit & Handlungsbedarf
Die EU-Umsatzsteuerreformen 2025 bringen bedeutende Änderungen für Unternehmen. Wer sich rechtzeitig darauf vorbereitet, kann steuerliche Vorteile nutzen und unnötige Risiken vermeiden. Als Buvec e. V. begleiten wir dich durch die neuen Vorschriften und setzen uns für faire Wettbewerbsbedingungen im E-Commerce ein.
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