Ordnungsgeld vermeiden: Jahresabschluss 2023 rechtzeitig offenlegen – Frist läuft bis 31. März 2025
Die Offenlegung des Jahresabschlusses gehört zu den gesetzlichen Pflichten vieler Unternehmen – und wer sie verpasst, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Für das Geschäftsjahr 2023 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. März 2025. Das bedeutet für dich: Noch ist Zeit, aber sie läuft! Wer nicht rechtzeitig handelt, dem drohen empfindliche Geldstrafen.
Wer muss den Jahresabschluss offenlegen?
Die Offenlegungspflicht betrifft insbesondere:
✔ Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG): Sie sind unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, ihre Rechnungsunterlagen zu veröffentlichen oder zu hinterlegen.
✔ Personengesellschaften & Einzelkaufleute: Offenlegungspflicht besteht ab einer gewissen Unternehmensgröße (z. B. Bilanzsumme über 65 Mio. €, Umsatz über 130 Mio. €, mehr als 5.000 Mitarbeitende).
✔ Weitere Unternehmen: Je nach Unternehmensform und Umsatzgrenze kann eine Offenlegungspflicht bestehen – dein Steuerberater weiß, ob du betroffen bist.
🔗 Mehr dazu findest du hier: Haufe.de – Offenlegungspflichten
Welche Fristen gelten?
📅 Regulär muss der Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden.
👉 Für den Jahresabschluss 2023 wäre die Frist also der 31. Dezember 2024.
Doch wegen der Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine einmalige Verlängerung bis zum 31. März 2025 eingeräumt.
🚨 Achtung: Wer bis zu diesem Datum keine Offenlegung vorgenommen hat, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren!
🔗 Offizielle Info vom Bundesamt für Justiz: BfJ – Ordnungsgeldverfahren Jahresabschlüsse
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
📌 Das BfJ leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein.
💰 Mindestens 2.500 € Ordnungsgeld, mit der Möglichkeit, die Strafe wiederholt zu verhängen, bis der Jahresabschluss eingereicht wurde.
⚖️ Weitere Sanktionen möglich, falls Form- oder Inhaltsvorschriften nicht erfüllt sind.
🔗 Detaillierte Infos: Wikipedia – Publizitätsgesetz
So kannst du Ordnungsgeld vermeiden
✔ Sprich mit deinem Steuerberater – oft übernimmt dieser die Einreichung für dich.
✔ Sichere frühzeitig alle notwendigen Unterlagen – fehlende Belege sind eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen.
✔ Nutze die elektronische Einreichung – entweder beim Bundesanzeiger oder direkt beim Unternehmensregister.
💡 Tipp: Die Fristverlängerung ist eine einmalige Erleichterung – warte nicht bis zum letzten Moment, um deinen Jahresabschluss offenzulegen.
🔗 Infos zur elektronischen Einreichung: Mooncard – Offenlegungspflichten
Fazit: Jetzt handeln und Ordnungsgeld vermeiden!
🔹 Wenn du zur Offenlegung verpflichtet bist, nutze die verlängerte Frist bis zum 31. März 2025.
🔹 Vermeide hohe Ordnungsgelder durch rechtzeitige Abgabe.
🔹 Sprich mit deinem Steuerberater und plane den Abschluss frühzeitig ein.
📢 Hast du Fragen oder Erfahrungen zur Offenlegungspflicht? Schreib es in die Kommentare!
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