16. Sanktionspaket gegen Russland – Was wichtig ist
Am 24. Februar 2025 hat die Europäische Union ihr 16. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Mit den neuen Maßnahmen verschärft die EU ihre Handelsbeschränkungen, um Russland wirtschaftlich weiter unter Druck zu setzen. Besonders Elektronikhändler müssen jetzt aufpassen: Der Export bestimmter Konsolen, Controller und weiterer Elektronikgeräte nach Russland ist untersagt.
Für Onlinehändler bedeutet das: Neue Kontrollen im Versandprozess sind notwendig, um ungewollte Verstöße gegen das Embargo zu vermeiden. Hier erfährst du, welche Produkte betroffen sind, wie du dein Business anpasst und welche Risiken drohen.
Was ist im 16. Sanktionspaket gegen Russland enthalten?
Das neue Sanktionspaket umfasst verschärfte Exportverbote, Importstopps für russische Waren und Maßnahmen gegen Finanztransaktionen und die sogenannte Schattenflotte.
Die wichtigsten Punkte für Onlinehändler:
🔴 Importverbot für russisches Aluminium und Aluminiumlegierungen
🔴 Exportverbot für Elektronikprodukte, die für militärische Zwecke genutzt werden können
🔴 Spezifisches Embargo für Konsolen und Controller, da sie zur Steuerung von Drohnen umgebaut werden können
🔴 Striktere Finanzsanktionen gegen russische Banken
🔴 Schärfere Maßnahmen gegen Schiffsregistrierungen zur Umgehung der Ölpreisdeckelung
Besonders das Embargo für Konsolen und Controller ist für viele Elektronikhändler ein Problem. Diese Produkte werden häufig von Drittanbietern in Russland bezogen und könnten über Umwege in sanktionierte Gebiete gelangen.
Welche Elektronikprodukte sind betroffen?
Laut den neuen EU-Vorgaben ist der Export bestimmter Unterhaltungselektronik nach Russland nun untersagt. Das betrifft vor allem:
❌ Gaming-Konsolen (z. B. PlayStation, Xbox, Nintendo Switch)
❌ Controller und Eingabegeräte (auch PC-Controller)
❌ VR-Headsets und Joysticks
❌ Bestimmte Peripheriegeräte wie Gaming-Tastaturen und -Mäuse
Der Hintergrund: Diese Geräte können von Russland militärisch umfunktioniert werden, beispielsweise zur Steuerung von Kampfdrohnen.
Händler, die mit diesen Produkten handeln, müssen sicherstellen, dass sie nicht nach Russland oder über Drittstaaten dorthin exportiert werden.
Was müssen Elektronikhändler jetzt tun?
Damit Händler nicht unbeabsichtigt gegen die neuen Sanktionen verstoßen, sollten sie ihre Versandprozesse und Verkaufsländer genau prüfen.
1️⃣ Überwachung der Versandländer
✔ Russland als Versandziel blockieren – Falls noch nicht geschehen, muss Russland als Lieferland ausgeschlossen werden.
✔ Kritische Drittstaaten beobachten – Länder wie Kasachstan, Türkei, Serbien oder Armenien könnten als Transitländer für illegale Exporte genutzt werden.
✔ Lieferadressen prüfen – Besondere Vorsicht bei ungewöhnlichen Mengen oder Warenkörben mit nur einem Produkttyp.
2️⃣ Marktplatz-Einstellungen anpassen
✔ Sperrliste für verbotene Länder in Amazon, eBay, TikTok Shop und Co. hinterlegen.
✔ Exportkontrollen aktivieren, falls die Plattform dies anbietet.
✔ Kunden- und Versanddaten für Bestellungen aus kritischen Regionen regelmäßig überprüfen.
3️⃣ ERP- und Warenwirtschaftssysteme anpassen
✔ Automatische Sperre für verbotene Exportländer im System aktivieren.
✔ Bestellungen mit hohem Risiko manuell prüfen lassen.
✔ Mitarbeiter sensibilisieren, um potenzielle Umgehungsgeschäfte zu erkennen.
4️⃣ Sanktionen regelmäßig prüfen
✔ Aktuelle EU-Sanktionslisten überwachen.
✔ Mit Logistikpartnern abklären, welche Länder problematisch sind.
✔ Internationale Handelsrichtlinien beachten, wenn Ware aus Drittländern bezogen wird.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
⚠️ Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Händler, die gegen die Sanktionen verstoßen, riskieren:
🚨 Hohe Bußgelder oder Strafen durch Zollbehörden
🚨 Marktplatz-Sperrungen auf Amazon, eBay & Co.
🚨 Reputationsverlust durch negative Presse oder Abmahnungen
Es ist daher unerlässlich, die neuen Regeln genau zu befolgen, um nicht versehentlich illegale Exporte zu ermöglichen.
Fazit: Sanktionspaket gegen Russland– Elektronikhändler müssen jetzt handeln
Das 16. Sanktionspaket betrifft den Import von russischem Aluminium und den Export von Konsolen, Controllern und weiterer kritischer Elektronik nach Russland. Händler müssen jetzt:
✅ Versand in problematische Länder blockieren
✅ Bestellungen aus Drittstaaten verstärkt prüfen
✅ Marktplatz- und ERP-Systeme entsprechend anpassen
✅ Sanktionslisten regelmäßig überwachen
Wer sich frühzeitig auf die neuen Vorschriften einstellt, vermeidet teure Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsverluste.
👉 BuVeC e.V. empfiehlt allen Elektronikhändlern, ihre Versandprozesse umgehend zu überprüfen und risikobehaftete Länder als Lieferziel zu sperren.
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