🇪🇺 Was ist die Verordnung (EU) 2018/1724?
Hier ist eine klare und verständliche Erklärung der Digitalisierungsrichtlinie, konkret der Verordnung (EU) 2018/1724:
🇪🇺 Was ist die Verordnung (EU) 2018/1724?
Diese EU-Verordnung trägt den offiziellen Titel:
„Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway – SDG)“
Sie wurde am 2. Oktober 2018 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen und ist ein zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie der EU.
🎯 Ziel der Verordnung
Die Verordnung soll:
- Grenzüberschreitende Verwaltungsvorgänge vereinfachen
- Verwaltungsdienste in der gesamten EU digital zugänglich machen
- Transparenz, Effizienz und Bürgernähe erhöhen
Kurz gesagt: Alle EU-Bürger:innen und Unternehmen sollen online auf wichtige Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können – egal, in welchem EU-Land sie sich befinden.
🧰 Was beinhaltet die Verordnung konkret?
1. 🖥️ Einheitliches digitales Zugangstor („Your Europe“-Portal)
Die Plattform Your Europe fungiert als zentrale Anlaufstelle für:
- Informationen zu Rechten und Pflichten in allen EU-Ländern
- Online-Zugang zu Verwaltungsverfahren (z. B. Unternehmensgründung, Wohnsitzmeldung, Kfz-Zulassung)
- Hilfe und Problemlösungsdienste
2. 🌐 Digitaler Zugang zu 21 zentralen Verfahren
Beispiele:
- Beantragung einer Geburtsurkunde
- Anmeldung zur Hochschule
- Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Steuerliche Identifikationsnummer beantragen
- Unternehmensregistrierung
- Gründung einer GmbH
Alle diese Verfahren sollen komplett online durchführbar sein – auch grenzüberschreitend.
3. 🔁 Once-Only-Prinzip
Behörden sollen Daten nur einmal abfragen müssen – d. h. wenn eine Behörde in einem EU-Land bereits bestimmte Dokumente hat, sollen sie in einem anderen Land nicht erneut eingereicht werden müssen.
4. 🔐 Sicherer Daten- und Informationsaustausch
Dafür wird ein technisches System eingerichtet, das den Datenaustausch zwischen nationalen Behörden ermöglicht – sicher und datenschutzkonform.
🗓️ Fristen und Umsetzung
- Die Verordnung ist seit 12. Dezember 2020 in Kraft.
- Die Umsetzung der digitalen Verfahren sollte bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
- Mitgliedstaaten müssen die notwendigen technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen.
🧑💼 Bedeutung für Unternehmen und Bürger:innen
- Weniger Bürokratie, besonders bei grenzüberschreitenden Aktivitäten (z. B. Online-Handel, Arbeit im Ausland, Firmengründungen)
- Schnellerer Zugang zu Behörden und Verfahren – ohne Papierkram
- Mehr Transparenz, Sprachunterstützung und Benutzerfreundlichkeit
📌 Fazit
Die Verordnung (EU) 2018/1724 ist ein zentraler Schritt zur digitalen Verwaltung in Europa. Sie soll sicherstellen, dass Bürger:innen und Unternehmen online und EU-weit effizient mit Behörden kommunizieren können – einfach, sicher und ohne unnötige Wiederholungen.
JETZT Mitglied werden und SOFORT von den Vorteilen im BuVeC profitieren !
➡️ kostenlose Expertensprechstunden
➡️ immer umfassend informiert sein in DEINEM Business
➡️ kostenloser Maßnahmenplan bei Amazon im Bedarfsfall.
Share this content: