🇪🇺 Was ist die Verordnung (EU) 2018/1724?

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🇪🇺 Was ist die Verordnung (EU) 2018/1724?

Hier ist eine klare und verständliche Erklärung der Digitalisierungsrichtlinie, konkret der Verordnung (EU) 2018/1724:


🇪🇺 Was ist die Verordnung (EU) 2018/1724?

Diese EU-Verordnung trägt den offiziellen Titel:

„Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway – SDG)“

Sie wurde am 2. Oktober 2018 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen und ist ein zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie der EU.


🎯 Ziel der Verordnung

Die Verordnung soll:

  • Grenzüberschreitende Verwaltungsvorgänge vereinfachen
  • Verwaltungsdienste in der gesamten EU digital zugänglich machen
  • Transparenz, Effizienz und Bürgernähe erhöhen

Kurz gesagt: Alle EU-Bürger:innen und Unternehmen sollen online auf wichtige Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können – egal, in welchem EU-Land sie sich befinden.


🧰 Was beinhaltet die Verordnung konkret?

1. 🖥️ Einheitliches digitales Zugangstor („Your Europe“-Portal)

Die Plattform Your Europe fungiert als zentrale Anlaufstelle für:

  • Informationen zu Rechten und Pflichten in allen EU-Ländern
  • Online-Zugang zu Verwaltungsverfahren (z. B. Unternehmensgründung, Wohnsitzmeldung, Kfz-Zulassung)
  • Hilfe und Problemlösungsdienste

2. 🌐 Digitaler Zugang zu 21 zentralen Verfahren

Beispiele:

  • Beantragung einer Geburtsurkunde
  • Anmeldung zur Hochschule
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Steuerliche Identifikationsnummer beantragen
  • Unternehmensregistrierung
  • Gründung einer GmbH

Alle diese Verfahren sollen komplett online durchführbar sein – auch grenzüberschreitend.

3. 🔁 Once-Only-Prinzip

Behörden sollen Daten nur einmal abfragen müssen – d. h. wenn eine Behörde in einem EU-Land bereits bestimmte Dokumente hat, sollen sie in einem anderen Land nicht erneut eingereicht werden müssen.

4. 🔐 Sicherer Daten- und Informationsaustausch

Dafür wird ein technisches System eingerichtet, das den Datenaustausch zwischen nationalen Behörden ermöglicht – sicher und datenschutzkonform.


🗓️ Fristen und Umsetzung

  • Die Verordnung ist seit 12. Dezember 2020 in Kraft.
  • Die Umsetzung der digitalen Verfahren sollte bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
  • Mitgliedstaaten müssen die notwendigen technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen.

🧑‍💼 Bedeutung für Unternehmen und Bürger:innen

  • Weniger Bürokratie, besonders bei grenzüberschreitenden Aktivitäten (z. B. Online-Handel, Arbeit im Ausland, Firmengründungen)
  • Schnellerer Zugang zu Behörden und Verfahren – ohne Papierkram
  • Mehr Transparenz, Sprachunterstützung und Benutzerfreundlichkeit

📌 Fazit

Die Verordnung (EU) 2018/1724 ist ein zentraler Schritt zur digitalen Verwaltung in Europa. Sie soll sicherstellen, dass Bürger:innen und Unternehmen online und EU-weit effizient mit Behörden kommunizieren können – einfach, sicher und ohne unnötige Wiederholungen.


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