AG München zum Button „Jetzt kaufen“

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AG München zum Button „Jetzt kaufen“


AG München zum Button „Jetzt kaufen“: Kein Vertrag, wenn Gestaltung missverständlich ist

Du betreibst einen Onlineshop? Dann solltest du jetzt sehr genau aufpassen. Denn das Amtsgericht München hat mit Urteil (AG München, 26.01.2023 – Az.: 191 C 1446/22) entschieden: Ein Klick auf „Jetzt kaufen“ führt nicht automatisch zu einem verbindlichen Vertrag – zumindest dann nicht, wenn die Gestaltung der Buchungsseite nicht eindeutig ist.

Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Pauschalreise. Aber das Urteil ist für alle Onlinehändler relevant, die Vertragsabschlüsse über eine Website abwickeln – also auch für dich.


Was ist passiert?

Eine Kundin klickte im November 2021 auf einer Reiseplattform auf „Jetzt kaufen“ – bekam später eine Buchungsbestätigung und sollte knapp 2.834 € zahlen. Weil sie nicht zahlte, stornierte das Unternehmen die Reise und stellte fast 2.700 € Stornokosten in Rechnung. Die Kundin klagte – und bekam Recht.

Das Gericht entschied:
Kein wirksamer Vertrag.
Kein Angebot.
Keine ordnungsgemäße Button-Gestaltung gemäß § 312j BGB.


Warum ist das Urteil für dich als Händler wichtig?

Der § 312j Abs. 3 BGB schreibt seit 2012 ganz klar vor:

„Der Unternehmer hat die Bestellseite so zu gestalten, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.“

Das heißt:

  • Der Button muss klar und unmissverständlich auf einen kostenpflichtigen Vertragsschluss hinweisen.
  • Die Gestaltung der Seite davor darf nicht irreführen.
  • Ein Einkaufswagensymbol oder begleitende Formulierungen wie „Sie bestätigen nur AGB und erhaltene Informationen“ können missverstanden werden – und machen den Vertrag unwirksam.

Was hat das Gericht im Detail gesagt?

Das Amtsgericht München begründet sein Urteil deutlich:

  • Die Bezeichnung „Jetzt kaufen“ ist zwar ein erster Hinweis auf Entgeltlichkeit.
  • Aber das Einkaufswagensymbol daneben könne nach objektivem Empfängerverständnis auch so verstanden werden, dass man erst seinen Warenkorb füllt – und nicht schon verbindlich bestellt.
  • Auch der erklärende Text über dem Button sei missverständlich, weil er nur auf die Akzeptanz von AGB, Datenschutz und Formblättern verweist – nicht aber auf den eigentlichen Vertragsschluss.
  • Es fehlten außerdem eine übersichtliche Darstellung der konkreten Buchung und der Endpreis.

Ergebnis:
👉 Kein wirksamer Vertrag.
👉 Kein Anspruch auf Zahlung.
👉 Die Stornokosten musste das Reiseunternehmen zurückzahlen.


Einordnung vom BuVeC e.V.: Klare Standards, klare Verantwortung

Als Bundesverband eCommerce sagen wir ganz klar:
Das Urteil ist richtig – und wichtig.

Denn es zeigt, wie wichtig saubere UX (User Experience) und rechtssichere Checkout-Prozesse sind.
Missverständliche Texte, Symbole ohne klare Bedeutung oder unklare Preisangaben führen dazu, dass du als Händler keinen Vertrag zustande bringst.

Und: Das gilt nicht nur für Reisen.
Auch wenn du physische Produkte, Dienstleistungen oder digitale Inhalte verkaufst – die Anforderungen des § 312j BGB gelten für dich.


Besonders kritisch: Button-Gestaltung und Textformulierung

Was du vermeiden solltest:

  • Buttons wie „Jetzt weiter“, „Zur Kasse“, „Buchen“ (ohne Zusatz)
  • Kombinationen mit Symbolen wie Einkaufswagen, Tüten oder Pfeilen, die auf „nur weiterleiten“ hinweisen
  • Erklärtexte, die nicht klar sagen, dass hier ein Vertrag geschlossen wird

Was du tun solltest:

✅ Verwende Formulierungen wie
„Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig buchen“, „Jetzt kostenpflichtig kaufen“
✅ Achte darauf, dass keine Symbole verwendet werden, die zu Missverständnissen führen
✅ Stelle vor dem Button eine vollständige, übersichtliche Darstellung der Bestellung bereit – inklusive Preis, Produktdetails und Widerrufsinformation


Was bedeutet das für dich konkret?

Wenn du einen Online-Checkout betreibst – egal ob Shopify, Shopware, WooCommerce oder ein Baukastensystem – dann überprüfe:

  1. Ist die Bezeichnung deines Bestellbuttons rechtssicher?
  2. Sind die Informationen darüber klar, eindeutig und vollständig?
  3. Verwendest du keine Symbole oder Texte, die den Vorgang als „unverbindlich“ darstellen könnten?

Wenn du hier nicht auf Nummer sicher gehst, riskierst du Abbrüche, Rückbuchungen und sogar Rückforderungen.


Fazit: Missverständliche Buttons kosten dich bares Geld

Das Urteil des AG München zeigt deutlich:
Wenn dein Bestellprozess nicht eindeutig ist, kommt kein Vertrag zustande. Punkt.

Als BuVeC e.V. sagen wir daher:
👉 Überprüfe regelmäßig deine Checkout-Gestaltung.
👉 Achte auf rechtssichere Button-Formulierungen.
👉 Lass keine Zweifel offen – denn am Ende entscheiden Gerichte nach dem Verständnis deiner Kunden.

Du brauchst Unterstützung? Sprich uns an – wir helfen dir gern, deine Prozesse rechtssicher zu gestalten.


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Der BuVeC – Bundesverband eCommerce e.V. (buvec) ist ein Branchenverband, der die Interessen von Unternehmen im Onlinehandel vertritt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den E-Commerce mitzugestalten und zu unterstützen. Mitgliedsantrag: https://buvec-verband.eu/mitgliedsantrag/