Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Was Onlinehändler wissen müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu erhöhen. Doch was bedeutet das konkret für Onlinehändler?
Geltungsbereich der CSRD
Die CSRD betrifft nicht alle Unternehmen gleichermaßen. Sie richtet sich primär an:
- Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- Eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- Einen Nettoumsatz von über 40 Millionen Euro
- Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an regulierten Märkten notiert sind.
Für Onlinehändler bedeutet das: Wenn dein Unternehmen diese Kriterien erfüllt, bist du verpflichtet, die Vorgaben der CSRD umzusetzen. Kleinere Onlinehändler, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, sind derzeit nicht betroffen.
Anforderungen der CSRD
Betroffene Unternehmen müssen künftig detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten erstellen. Dies umfasst:
- Umweltaspekte: Informationen zu Klimawandel, Ressourcennutzung, Umweltverschmutzung und Biodiversität.
- Soziale Aspekte: Angaben zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und sozialen Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette.
- Governance: Transparenz über Unternehmensführung, interne Kontrollen und ethische Standards.
Diese Berichte müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und in den Lagebericht integriert werden. Zudem ist eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vorgeschrieben.
Zeitplan für die Umsetzung
Die CSRD wird schrittweise eingeführt:
- Ab dem Geschäftsjahr 2024: Für Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen.
- Ab dem Geschäftsjahr 2025: Für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen.
- Ab dem Geschäftsjahr 2026: Für börsennotierte KMU und andere Unternehmen.
Für Onlinehändler bedeutet das: Je nach Unternehmensgröße und -struktur kann die Berichtspflicht bereits ab 2024 gelten. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Auswirkungen auf Onlinehändler
Die Umsetzung der CSRD bringt sowohl Kosten als auch bürokratischen Aufwand mit sich. Unternehmen müssen:
- Daten erfassen und analysieren: Die erforderlichen ESG-Daten müssen systematisch erhoben und ausgewertet werden.
- Berichtsprozesse etablieren: Interne Prozesse zur Erstellung und Validierung der Nachhaltigkeitsberichte sind aufzubauen.
- Externe Prüfungen durchführen lassen: Die Berichte müssen von unabhängigen Dritten geprüft werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Einige Schätzungen gehen davon aus, dass die jährlichen Compliance-Kosten für nicht börsennotierte Unternehmen bei etwa 150.000 Euro und für börsennotierte Unternehmen bei bis zu 1 Million Euro liegen können. Diese Zahlen variieren jedoch je nach Unternehmensgröße und -komplexität.
Kritische Bewertung des Nutzens
Die Ziele der CSRD – erhöhte Transparenz und Förderung nachhaltigen Wirtschaftens – sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Für Onlinehändler, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, stellt die Umsetzung jedoch eine erhebliche Herausforderung dar. Der damit verbundene Aufwand könnte Ressourcen binden, die anderweitig produktiver eingesetzt werden könnten.
Zudem besteht die Gefahr, dass der Fokus auf formale Berichtspflichten den eigentlichen Zweck – nämlich nachhaltiges Handeln – in den Hintergrund drängt. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen die CSRD nicht nur als bürokratische Pflicht, sondern als Chance zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien betrachten.
Fazit
Die CSRD bringt für viele Onlinehändler neue Pflichten mit sich. Es ist essenziell, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sollte der Fokus nicht nur auf der Erfüllung der Berichtspflichten liegen, sondern auch auf der tatsächlichen Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie.
Weitere Informationen zur CSRD findest du unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0095
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